01.12.2015, 17:38
(01.12.2015, 09:34)heavyhinkel schrieb: Morgen,
die Rückleuchten sind eine Sache, Abblend- und Fernlicht eine andere.
Ich habe alle 3 roten Zellen je rückleuchte mit Biluxlampen ausgerüstet und so in allen 6 roten Leuchtelementen Rück- und Bremslicht.
Bei der in den oberen kleineren Kammern dadurch erhöhten Tmeperatur kommen mir die Leds gerade recht.
Bei den Abblend- und Fernlichtern liefern LEDs auf H4 Basis eine weit bessere Lichtausbeute und es kann doch wohl gegegen besseres Sehen kaum einen Einwand geben.
Gruß
Thomas
Moin,
weder TÜV, Polizei noch Versicherung scheren (zumindest hier in D.) unsere werten Befindlichkeiten.
Ob wir nun meinen, dass die zugelassenen Lampen zu dunkel, zu heiß oder zu altmodisch aussehen, das geht den Damen und Herren dort gepflegt am Gesäß vorbei.
Das Auto ist nun einmal genau so zugelassen. Und nicht anders.
Und sicher mag es tolle LED-Hauptscheinwerfer-Leuchtmittel geben. Genau, wie es seit Ewigkeiten Xenon Umrüstkits gibt.
Aber die sind genauso illegal.
Letztlich leuchtet es ein (haha, ein Wortspiel, passend zum Thema) dass Änderungen verboten sind und bleiben: Schon bei Heckleuchten ist die Position des Glühfadens im Reflektor genau vorbestimmt - aber gerade in den Hauptscheinwerfern ist dies essentiell. Merkt man schon, wenn bei normalen Leuchtmitteln der Glühdraht alt und verkrüppelt ist und gerade noch so leuchtet - schon dann verändert sich das Scheinwerferbild bzw. die Lichtprojektion.
Und jetzt wollen so ein paar Spezialisten da LEDs aus China reinklöppeln. Ganz andere Technik - der Reflektor ist für Glühfaden und Rundum-Abstrahlung gebaut - schon Xenonbrenner haben ein anderes Leuchtbild. LEDs erst recht.
Und so schön hell es sein mag - DOCH: dagegen kann man etwas sagen! Denn da die alten Reflektoren und Streuscheiben nicht für diese neuen Leuchtmittel gebaut wurden, kann es in verschiedenen Situationen zu Blendungen anderer Verkehrsteilnehmer kommen. Und somit kannst du fix mal einige Prozent Unfallschuld zugeschrieben bekommen, selbst wenn du ansonsten nicht beteiligt warst.
Weiter ist bei Xenon und LED auch eine Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben in Kombination mit einer aktiven Leuchtweitenregulierung - und nein, sorry, da zieht die olle Niveauregulierung nicht, da es diese nicht vermag in Sekundenbruchteilen die Scheinwerfer richtig einzustellen.
Wie dem auch sei, du kannst dich wenden wie du willst - du wirst da keine Zulassung bekommen.
Auf Grund der Lichtfarbe fällt sowas auch recht gut ins Auge, gerade bei einem alten Auto, bei dem jeder annehmen kann, dass es dieses niemals mit Xenon oder gar LED gab.
Ein Trost - die Haftpflichtversicherung wird im Falle eines Falles natürlich bezahlen. Nur stellen die "Unregelmäßigkeiten" an deinem Fahrzeug fest, kann es durchaus zu Rückforderungen kommen. Blöd, wenn mal was mit Personenschaden ist - sowas geht in der Regel nicht mit Portokasse. Daher versuchen die Versicherungen da ja auch immer Möglichkeiten zu finden, um zahlen zu müssen. Freuen die sich natürlich, wenn die sowas auf dem Silbertablett serviert bekommen.
Wären die Teile erlaubt, hätte ich sicher auch welche drin - wer würde denn nicht besseres Licht wollen, gerade beim EU-Modell.
Grüße
FLATDOWN
![[Bild: flatdown-banner.png]](http://www.pontiac-trans-sport.de/images/flatdown-banner.png)
“Alles, was der Mensch den Tieren antut, kommt auf den Menschen wieder zurück.”
(Pythagoras, antiker griechischer Philosoph, ca. 570 v.Chr. – 510 v.Chr.)