02.12.2015, 08:25
Morgen,
vielleich sollte man die rein rechtliche Diskussion herauslösen und in einem eigenen Beitrag weiterführen.
Natürlich müssen auch bei uns Veränderungen eingetragen werden, zumindest nach dem Buchstaben des Gesetzes.
Im Unterschied zu D verfügen wir aber über unzählige Werkstätten, die die jährliche Überprüfung im Auftrag des Gesetzgebers machen dürfen und hier sieht man die Sache in vielen Fälle sehr viel gelassener. Sollte es nämlich zu Beanstandungen der Behörden kommen, kann die Werkstatt immer noch argumentieren, dass die Veränderungen erst nach der - eigentllich - stichprobenartigen Prüfung vorgenommen wurden und zu deren Zeitpunkt nicht bestanden haben.
Die betreffende Innung hat auch vehementen Einspruch gegen die Pläne aus Brüssel erhoben - und das erfolgreich - Kfz-Prüfungen nur mehr durch akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen durchführen zu lassen. Die Kosten einer solchen Akkreditierung stünden auch in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den Einnahmen aus den Prüfungen.
Dazu kommt, dass nach wie vor weite Teile des Typenscheins oder der Einzelgenehmigung nicht in den Zulassungsscheinen (= Fahrzeugscheinen) eingetragen sind und eben nur diese Papiere verpflcihtend mit zu führen sind.
Die Kontrolle der Fahrzeugbeleuchtung erfolgt oft auch nur, indem der Prüfer = Mechaniker im Fahrzeug die entsprechenden Schalter betätigt und per Spiegel oder Zuruf einer anderen Person das Funktionieren bestätigt bekommt.
Gruß
Thomas
vielleich sollte man die rein rechtliche Diskussion herauslösen und in einem eigenen Beitrag weiterführen.
Natürlich müssen auch bei uns Veränderungen eingetragen werden, zumindest nach dem Buchstaben des Gesetzes.
Im Unterschied zu D verfügen wir aber über unzählige Werkstätten, die die jährliche Überprüfung im Auftrag des Gesetzgebers machen dürfen und hier sieht man die Sache in vielen Fälle sehr viel gelassener. Sollte es nämlich zu Beanstandungen der Behörden kommen, kann die Werkstatt immer noch argumentieren, dass die Veränderungen erst nach der - eigentllich - stichprobenartigen Prüfung vorgenommen wurden und zu deren Zeitpunkt nicht bestanden haben.
Die betreffende Innung hat auch vehementen Einspruch gegen die Pläne aus Brüssel erhoben - und das erfolgreich - Kfz-Prüfungen nur mehr durch akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen durchführen zu lassen. Die Kosten einer solchen Akkreditierung stünden auch in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den Einnahmen aus den Prüfungen.
Dazu kommt, dass nach wie vor weite Teile des Typenscheins oder der Einzelgenehmigung nicht in den Zulassungsscheinen (= Fahrzeugscheinen) eingetragen sind und eben nur diese Papiere verpflcihtend mit zu führen sind.
Die Kontrolle der Fahrzeugbeleuchtung erfolgt oft auch nur, indem der Prüfer = Mechaniker im Fahrzeug die entsprechenden Schalter betätigt und per Spiegel oder Zuruf einer anderen Person das Funktionieren bestätigt bekommt.
Gruß
Thomas