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Anhängerkupplung nicht eingetragen, Tüpenschild weggerostet..
#1
Hallo, mein Ponti hat wohl schon lange, wenn nicht immer schon, eine Anhängerkupplung.
Aber im Fahrzeugschein (genullt aber kein Import), sind nur Striche drin, wo eigentlich stehen sollte welche Anhängerlast ich ziehen darf...
Das Tüpenschild der Hängerkupplung ist leider schon Opfer der Erosion geworden, also wie ist das jetzt rechtlich gesehen eigentlich, wenn ich einen Hänger ziehe..?
Und wieviel kann ich theoretisch ziehen, und wie krieg ich das unter gegebenen Umständen noch eingetragen...?


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#2
Moin,

frag mal bei BRINK an, ob du ein neues Schild bekommst. Von denen kommen die Kupplungen.

Gewicht, siehe Anhang!

Und ja! Wirklich so wenig. Nicht weil er nicht mehr könnte, sondern weil das Getriebe das nicht mag.

Beste Grüße
FLATDOWN


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[Bild: flatdown-banner.png]
“Alles, was der Mensch den Tieren antut, kommt auf den Menschen wieder zurück.”
(Pythagoras, antiker griechischer Philosoph, ca. 570 v.Chr. – 510 v.Chr.)
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